Mitarbeiterüberprüfung / Abrechnungs- und Spesenbetrug
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstiger Angestellter, der viel außer Haus unterwegs ist, betrügt?
Wir sind auf diskret und völlig unbemerkt ablaufende Überwachungen und Observationen spezialisiert. Mit dem Einsatz professioneller Detektive, verdeckten Beobachtungsmöglichkeiten und wechselndem Fuhrpark sowie modernster Foto- und Kameratechnik, können wir präzise Aufklärung unter Einhaltung größter Diskretion garantieren. Selbst bei schwierigsten Anforderungen bleibt kein Detail und Beweis verborgen.
Vor allem Außendienstmitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber zu hintergehen oder Abrechnungen zu manipulieren. Erfundene Kundentermine, falsche Neukundenakquise oder unwahre Angaben zu zeitlichen Abrechnungen sind gängige Betrugsversuche. Bei eingehenden Verdachtsmomenten und Unregelmäßigkeiten sollte schnell gehandelt werden. Verschaffen Sie sich Gewissheit, wenn Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben Ihres Mitarbeiters haben. Durch unsere eindeutige Dokumentation der Tagesabläufe, Aktivitäten, geschäftlichen Kontaktaufnahmen und Arbeitszeiten können Sie den tatsächlich geleisteten Umfang mit den Abrechnungsmodalitäten präzise vergleichen. Unsere schriftlichen Berichterstattungen sind mit Bild- und Videobeweisen untermauert und vollumfänglich vor Gericht als Beweismittel zulässig.
Der Spesen- und Abrechnungsbetrug ist nicht, wie von vielen Außendienstmitarbeitern gedacht, ein Kavaliersdelikt sondern richtet erheblichen wirtschaftlichen Schaden beim Unternehmer an. Wenn Sie an Aufstellungen oder Wochenberichten Ihres Mitarbeiters Zweifel haben, beobachten wir diesen diskret und absolut unbemerkt. Bei der Beobachtung Ihres Mitarbeiters wird dessen gesamter Tagesablauf, abgewickelte Termine, geschäftliche Kontaktaufnahmen detailliert und exakt mit zeitlichen Abläufen, gefahrenen Kilometern und Aktivitäten per Berichterstattung festgehalten. Somit kann von Ihnen genau querverglichen werden, ob die eingereichten Tätigkeitsberichte mit den tatsächlich erfolgtem Tagesablauf und zeitlichen Angaben übereinstimmt. Durch unsere Aufklärungsmaßnahmen werden Missstände aufgedeckt und in einer gerichtsverwertbaren Beweisdokumentation dargestellt. Diese Dokumentationen sind zusätzlich mit Bild- und Videobeweisen untermauert, was Sie in ggf. resultierenden Gerichtsverfahren als unumstößlichen Beweis darstellen.
Die Beobachtung von Mitarbeitern sowie die Kontrolle oder Überwachung darf laut Gesetzgeber nicht willkürlich oder ohne konkrete Hinweise erfolgen, allerdings ist die Observation zulässig sofern das berechtige Interesse und der begründete Anfangsverdacht vorhanden sind.
Ist die Überführung des Verdächtigen erfolgt, reichen in der Regel die von uns erbrachten Beweise aus, damit Sie sich von unehrlichen Mitarbeitern trennen können. Darüber hinaus können die entstandenen Schäden inkl. der Detektivkosten beim Verursacher geltend gemacht oder von noch ausstehenden Zahlungen vorerst einbehalten werden. In der Vergangenheit sind zahlreiche Urteile in diesem Bereich ergangen, dass bei eindeutig gelagerten Fällen die Kosten stets erstattungsfähig sind und vom Verursacher getragen werden müssen.