Arbeitgeberermittlung und Darlegung der offiziellen Beschäftigungsverhältnisse.

Forderungen durch Gehaltspfändungen realisieren

Alle Pfändungsversuche verlaufen leider fruchtlos und dem Schuldner ist nicht habhaft zu werden? Dieses Problem haben in der heutigen Zeit leider immer mehr Gläubiger.

Eine Möglichkeit zur Realisierung der Forderung ist die gezielte Lohn- / Gehaltspfändung. Wir stellen für Sie fest, ob und wo Ihr Schuldner einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und über ein geregeltes Einkommen verfügt. Durch unsere Recherchen lassen sich sowohl abhängige Arbeitsverhältnisse als auch Einkünfte aus selbstständiger / freiberuflicher Tätigkeit aufdecken, welche dann direkt gepfändet oder sogar mit Zahlungsverboten versehen werden können. Unsere Recherchen können vor allem bei Selbstständigen mit Einnahmen aus Gewerbebetrieb die tatsächlichen Umstände aufdecken, um eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Die Kombination der Lohn- / Gehaltspfändung und einer Kontopfändung zeigt sich in vielen Fällen als sehr effektives und wirkungsvolles Vorgehen zur Realisierung der Forderung gegen den Schuldner.