Sie sind Opfer von Belästigungen / Stalking und benötigen Aufklärung und Beweise?
Obwohl in Fällen des Stalkings und der Nachstellung der Täter dem Opfer meistens bekannt ist, reichen für eine wirkungsvolle Verfolgung die eigenen Beobachtungen oder Vermutungen in der Regel nicht aus. Durch unsere objektiven Maßnahmen und effektive Aufklärung wird der Verursacher des Stalkings, der Belästigungen oder der Nachstellungen beweiskräftig festgestellt und nochmals identifiziert.
Die zielorientierten Ermittlungen und Beobachtungsmaßnahmen sichern die benötigten Beweise und ermöglichen somit wirkungsvolle Schritte gegen den Täter zu unternehmen.
Die Gesetzgebung zur Verfogung und Strafbarkeit von Stalking weist große Lücken auf und ist äußerst schwierig. Betroffene Personen fühlen sich oft von Polizei und Strafverfolgung im Stich gelassen. Die Opfer trauen sich kaum noch aus dem Haus, sind meist schon in sozialen Netzwerken nicht mehr aktiv, wechseln Telefonnumern oder überlegen umzuziehen bzw. haben ihren Wohnort sogar schon gewechselt. Neben der psychischen Belastungen sind dies Einschränkungen, die nicht hingenommen werden müssen. Oft fehlen Zeugen oder die Beweisbarkeit, die Aktionen direkt mit dem Täter in Verbindung zu bringen. Wir wissen aus zahlreichen Fällen gesammelten Erfahrungswerten, welche Maßnahmen zur Gegenwehr ergriffen werden müssen und wie belastbare Beweise erbracht werden. Wir überführen den Täter.
Wir liefern Ihnen durch unsere speziellen Ermittlungsvorgehen optimale Aufklärung und anhand unserer gerichtsverwertbaren Beweisführung und Berichterstattungen die entscheidenden Informationen und Beweise, um sich gegen den Täter effektiv zur Wehr zu setzen.