Ihre vermietete Wohnung wird unerlaubt untervermietet oder zweckentfrendet bzw. unerlaubt gewerblich genutzt?
Als Vermieter müssen Sie diesen Umstand sowie einhergehende Probleme und Nachteile nicht hinnehmen. Wir liefern Ihnen gezielte Aufklärung und die nötigen Beweise der tatsächlichen Umstände, um somit umgehend Konsequenzen einleiten zu können.
In der letzten Zeit ist das Thema um sogenannte Ferienwohnungen oder Kurzzeitvermietungen viel diskutiert und verschiedene gesetzliche Veränderungen geschaffen worden. Neben daraus entstandenen Schwierigkeiten bleibt die unerlaubte Untervermietung von Mietwohnungen, Zweckentfremdung oder unerlaubte dauerhafte Überlassung an Dritte ein häufiges Problem. Speziell bei sehr lang bestehenden und dadruch günstigen Mietverträgen oder auch vorübergehenden Auszug des Hauptmieters werden Mietwohnungen oft unerlaubt untervermietet oder dauarhaft Dritten überlassen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Räumlichkeiten gewerblich oder für andere Umstände genutzt werden.
Durch unsere speziell entwickelten Ermittlungsvorgehen und zahlreichen Erfahrungswerte in diesem Bereich können wir effektiv aufklären und wissen, worauf es bei der Beweisführung ankommt. Mit unserer Arbeit liefern wir Ihnen aussagekräftige Berichterstattungen, die entscheidenden Informationen und gerichtsverwertbare Beweise zu Durchsetzung Ihrer Interessen.
In diesen Fällen sind die Anforderungen und Vorgehensweisen sehr individuell gelagert. Aus diesem Grund arbeiten wir gerne eng mit Ihrem begleitenden Juristen zusammen, um eine optimale Beweisführung zu gewährleisten.