Kontoermittlung zur Zwangsvollstreckung und Pfändung
Sie haben berechtigtes Interesse zur Ermittlung gegen den Schuldner, wie z. B. einen vollstreckbaren Titel oder weitere Forderungsangelegenheiten und möchten gezielt pfänden?
Die Feststellung von Vermögenswerten kann in den verschiedensten Fällen notwendig sein. Da viele Menschen versuchen, große Teile ihrer Einkommensverhältnisse oder ihres Kapitalvermögens vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen, ist es von großer Wichtigkeit, die tatsächlichen sowie versteckten und verschleierten Vermögens- und Kapitalverhältnisse aufzudecken.
Das Überraschungsmoment auf Ihrer Seite zu haben und ohne Vorankündigung des Gerichtsvollziehers rundum Pfändungen auszubringen ist von großem Vorteil. Dafür ist es aber notwendig Kenntnis zu erlangen, wo der Schuldner Vermögenswerte besitzt bzw. Konten, Depots oder Kapital unterhält.
Wir führen notwendige Recherchen durch und unterstützen Sie durch unsere Ermittlungen ausstehende Verbindlichkeiten und Forderungen gegen den Schuldner zu realisieren. Durch unsere Recherchen liefern wir Ihnen die nötigen Informationen, um für sämtliche Konten Ihres Schuldners Pfändungen ausbringen zu können. Unsere Kontoermittlungen erfolgen bundesweit, dass heißt, es spielt keine Rolle wo in Deutschland der Schuldner wohnt oder das Konto geführt wird – wir decken es auf.
Darüber hinaus besteht durch weitere Ermittlungsschritte die Möglichkeit, Konten aufzudecken, zu denen der Schuldner als Verschleierung lediglich Bevollmächtigungen besitzt und somit dennoch seinen Zahlungsverkehr abwickelt. Uns sind die Tricks von professionellen Schuldnern durch viele, langjährige Erfahrungswerte in diesem Bereich gut bekannt und dadurch gelingt es uns fast immer Pfändungsmöglichkeiten aufzudecken Treuhandgeschäfte der Schuldner und eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung nachzuweisen. Dies öffnet die Option, mit Ihren Titeln auch auf die Gelder, welche bei Dritten untergebracht oder weggeschafft wurden, zuzugreifen.
Zu den effektiv wirkenden Pfändungsmaßnahmen gehört neben der Feststellung von Konten und Grundbesitz die Kombination der Lohn- und Gehaltspfändung bzw. die Aufdeckung der Einkommensverhältnisse und Feststellung weiterer pfändbarer Habe. Somit entsteht in vielen Fällen eine wirkungsvolle Kombination und effektives Vorgehen im Kampf gegen zahlungsunwillige Schuldner. Ferner können Einkommensquellen, Grund- und Immobilienbesitz sowie weitere pfändbare Habe durch weiterführende Ermittlungen ebenfalls von uns geprüft und aufgedeckt werden.
Auch in Erbschaftsangelegenheiten, Sorgerechts- und Scheidungsverfahren ist die Verschiebung oder Unterschlagung von Erb- bzw. Vermögensmasse ein oft erlebtes Problem. In diesen Fällen können wir Sie durch speziell auf die jeweiligen Anforderungen angelegte Ermittlungen mit beweiskräftiger Aufklärung und gerichtsverwertbaren Informationen tatkräftig unterstützen.
Lassen Sie sich konkrete Vorgehensweisen und Ermittlungsmöglichkeiten individuell für Ihren Fall passend von uns aufzeigen und nutzen Sie den entscheidenden Informationsvorteil aus, damit Forderungen erfolgreich beschafft werden.