DMP - Detektei GmbH & Co. KG
Kurfürstendamm 52
10707 Berlin

Fon: 49 30 311 74 73 0
Fax: 49 30 311 74 73 30

Sitz Berlin · HRA 37354
Amtsgericht Charlottenburg

Steuernummer 27/146/09886
Finanzamt für Körperschaften I
USt.- Id. DE248646222

Web: www.dmp-detektei.de
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Komplementärin: DMP Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Marc B. Makowski
Sitz Berlin · HRB 120107
Amtsgericht Charlottenburg

Stand August 2016

Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei, Ihre Mitarbeiter oder deren Beauftragte ist ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes gefasst werden. Die DMP Detektei haftet nicht für Schäden Dritter, die diesen auf Grund der Verwendung von Ermittlungsergebnissen vom Auftraggeber entstehen. Die Auskunftserteilung aller Ermittlungs- und Observationsaufträge erfolgt ausdrücklich unter dem Ausschluss jeglicher Haftung für die DMP Detektei.

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die DMP Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen und den jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bzw. Optionen. Insoweit ist die DMP Detektei nicht an die Weisungen des Auftraggebers bezüglich der Art und Weise der Auftragsbearbeitung gebunden. Die DMP Detektei ist nicht verpflichtet die billigste, sondern die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Durchführung des Auftrages zu nutzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich nach Beauftragung der DMP Detektei in der gleichen Sache nicht selbst tätig zu werden, oder Dritte tätig werden zu lassen.

Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass Auskünfte sowie Ergebnisse von Ermittlungen und Observationen sich entweder auf den eigenen Wahrnehmungen der eingesetzten Detektive, auf beigebrachten Beweisunterlagen, sehr oft aber auch auf mündlichen Angaben befragter Personen beruhen und dann nicht schriftlich belegbar sind. Entsprechend kann der Wahrheitsgehalt dieser Aussage von der DMP Detektei, deren Mitarbeitern oder Beauftragten nicht garantiert werden.

Die DMP Detektei ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber irgendeine Aufklärung oder Erklärung über Informationsquellen zu geben, welche für die Bearbeitung oder Informationsbeschaffung genutzt wurden. Darüber hinaus können diese speziellen Ermittlungen oft auch auf mündliche Befragungen der Personen beruhen, die nicht belegbar sind und die berichterstattende Detektei lediglich die Aussagen der gesprochenen Informanten oder der gesprochenen Personen wiedergegeben werden.

Alle vereinbarten Honorarzahlungen sind keine Erfolgshonorare; die Zahlung und die Erfüllung des Auftrags ist daher nicht von einem bestimmten Ergebnis oder Erfolg abhängig. Der geschlossene Detektivvertrag / Beauftragung versteht sich als Dienstleistungsvertrag. Die DMP Detektei ist berechtigt eine vollständige Bezahlung der angefallenen Honorare zu verlangen, bevor der abschließende Bericht dem Auftraggeber ausgehändigt wird.

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die DMP Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form pro Auftrag zu erbringen. Alle Berichte der DMP Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, und sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.

Nach Möglichkeit und sofern die Anfertigung rechtlich zulässig war, sind unsere Berichte mit Bildmaterial versehen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf die Anfertigung von Bildmaterial sondern die DMP Detektei erstellt für jeden bearbeiteten Auftrag mindestens einen schriftlichen Bericht über den Sachstand und über das Ermittlungsergebnis zum Fall.

Im Auftragsverlauf können je nach Vereinbarung Zwischenberichte jeweils täglich nach Arbeitsende erteilt werden. Diese Zwischenberichte werden allerdings ausschließlich in mündlicher / fernmündlicher Form an den Auftraggeber weitergegeben. Diese Zwischenauskünfte sind ohne Gewähr oder Garantie und dies ist dem Auftraggeber ausdrücklich bekannt. Eine endgültige Fassung erfolgt erst in Schriftform im Abschlussbericht.

Zwingenden Anspruch auf die Anfertigung von visuellem Beweismaterial (Fotos / Videoaufzeichnungen) hat der Auftraggeber nicht, wenn die Anfertigung aus Gründen, welche durch die DMP Detektei nicht zu vertreten sind, z.B. örtliche Gegebenheiten, Witterung, Dunkelheit usw. nicht möglich ist. Auch wird die DMP Detektei keine visuellen Beweismaterialien anfertigen, wenn deren Anfertigung gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, z.B. in Umkleidekabinen, Solarien usw. Insoweit wird vertraglich nur der schriftliche Tätigkeitsbericht geschuldet, nicht aber visuelle Beweismaterialien.

Alle erteilten oder übersandten Berichte müssen mit den anhängigen Honorarzahlungen vollständig ausgeglichen sein bevor der Auftraggeber diese Dritten gegenüber verwenden darf und bleiben somit bis zur Bezahlung Eigentum der DMP Detektei.

Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritter. Diese Schweigepflicht kann nur der Auftraggeber aufheben. Ausgenommen der Schweigepflicht sind gerichtliche / behördliche Prozesse.

Im Rahmen eines Auftrages darf die DMP Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Auftragsdurchführung eine solche Interessenskollision, so darf die DMP Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.

Der Auftraggeber kann den geschlossenen Detekteivertrag, bzw. Auftrag nur bei Vorliegen und Darlegen eines wichtigen bzw. triftigen Grundes kündigen. Schadensersatzansprüche oder Arbeitsausfall auch folgender bzw. bereits getätigte Aufwendungen hat der Auftraggeber zu ersetzen.

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei einen Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf die Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Gegebenenfalls weitere Verluste im Umfang und Dauer der Tätigkeit werden lediglich mit 50 % der im Auftrag fixierten Aufwendungen berechnet.

Die DMP Detektei ist berechtigt vor Auftragsbeginn zur Bonitätsprüfung bei entsprechenden Stellen Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers einzuholen. Vorauszahlungen können entsprechend von der Bonität abhängig gemacht werden. Der Auftraggeber ist grundsätzlich bei Auftragserteilung einverstanden, dass entsprechende Einkünfte über ihn eingeholt werden.

Die Erledigung des Auftrags kann von einer angemessenen Vorschusszahlung bzw. von Zahlungen im Auftragsverlauf abhängig gemacht werden. Die DMP Detektei ist berechtigt auch während der Auftragsdurchführung jeder Zeit nach eigenem Ermessen und nach Veränderung der Situation einen weiteren Kostenvorschuss zu verlangen. Die Weiterführung des Auftrags kann bis zur Zahlung des vereinbarten Kostenvorschusses unterbrochen werden. Sollte eine Überzahlung stattgefunden haben, verpflichtet sich die DMP Detektei nach stundengenauer Endabrechnung das zu viel gezahlte Honorar umgehend zurück zu zahlen.

Sämtliche Recherche- und Ermittlungstätigkeiten, welche zu Festpreisen beauftragt sind, werden grundsätzlich in ihrem Umfang und Tragweite bundesweit durchgeführt. Anknüpfende bzw. weiterführende Nach- und Ausforschungen von Spuren und Hinweisen ins Ausland bedürfen der separaten schriftlichen Beauftragung.

Im Zuge von Anschriften-, Aufenthalts- und Personenermittlungen kann das Auffinden oder die zweifelsfreie Identifikation der Zielperson nicht garantiert werden. Selbstverständlich legen wir Ihnen dennoch ausführlich alle erlangen und gesicherten Erkenntnisse offen.

Bei Observationen und sonstigen Außeneinsätzen beträgt die Mindestzeit pro Einsatz 3 Stunden, zzgl. der Kosten für die An- und Abfahrt (Innerorts inklusive, Außerorts pauschal 50,00 EUR pro Tag und Detektiv) sowie die Kosten für die gefahrenen Kilometer.

An den gesetzlichen Feiertagen, an Sonntagen sowie für die Nachtzeit (20.00 Uhr – 07.00 Uhr) gilt zusätzlich zu dem vereinbarten Stundenhonorar ein 50 %iger Zuschlag als vereinbart. Für Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.

Dem Auftraggeber ist bekannt, genau wie nochmals in der Auftragsbestätigung erfasst, dass bei der Durchführung von Beobachtungen / Observationen grundsätzlich, ständig zeitgleich ein Detektivteam, bestehend aus mindestens zwei Detektiven eingesetzt ist. Dieses bedarf keine weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber. Jeder Detektiv wird, sofern die DMP Detektei dies für notwendig hält, in einem eigenen Einsatzfahrzeug eingesetzt, um so bei den entsprechenden Einsätzen einen kurzen oder auch regelmäßigen Wechsel der Detektive zu ermöglichen, um somit das Risiko eines möglichen Ausfalls zu minimieren. Eine Abweichung von dem Punkt der eingesetzten Detektive bedarf der schriftlichen ausdrücklichen Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag bzw. dem Ermittlungsergebnis verfolgt.

Die DMP Detektei und der Auftraggeber verpflichten sich beide, über den Auftrag und dessen Durchführung absolute Vertraulichkeit zu wahren. Die DMP Detektei unterliegt darüber hinaus absoluter Verschwiegenheit. Ohne Genehmigung dürfen Auftrags- und Berichtsinhalte von beiden Vertragsparteien nicht zur Kenntnis gebracht werden. Hiervon ausgenommen ist der jeweils eigene Rechtsanwalt beider Vertragsparteien als auch zivilen oder strafrechtlichen Prozessen.

Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt den schriftlichen Tätigkeitsbericht Dritten -auch auszugsweise- zugänglich zu machen, zu überlassen, mündliche Inhalte weiterzugeben oder Einsicht zu gewähren. Der Auftraggeber haftet der DMP Detektei gegenüber für Schäden -gleich welcher Art- die durch die Verletzung dieser Schweigepflicht entstehen. Die DMP Detektei ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber irgendeine Aufklärung über Informationsquellen zu geben, welche für die Bearbeitung genutzt wurden.

Erfolgt die Kündigung einer Observation durch den Auftraggeber vor Arbeitsbeginn der DMP Detektei weniger als 2 Werktage vor dem geplanten Einsatzbeginn, so ist eine Pauschale für Vorbereitungs-/Planungszeit und Bereitstellung der Einsatzkräfte in Höhe von sechs Stundenverrechnungssätze zzgl. MwSt. je vertraglich vereinbartem Detektiv-Sachbearbeiter bzw. 50% eines vereinbarten Pauschal- oder Grundhonorars zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig sofern die eingesetzten Detektive nicht mehr anderweitig eingesetzt werden können.

Bei Kündigung oder Abbruch durch den Auftraggeber während des laufenden Einsatzes oder der Ermittlungsmaßnahmen wird der Rest des laufenden Einsatztages sowie sofern vorhanden die zwei folgenden Arbeitstage zur Zahlung fällig sofern die DMP Detektei die eingesetzten Sachbearbeiter nicht anderweitig einsetzen kann.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich der DMP Detektei sofort und unaufgefordert jede Änderung des Sachverhaltes mitzuteilen, welcher der Beauftragung zugrunde liegt. Der Auftraggeber weiß, dass sich die Detektive bei einer PKW-Beobachtung an die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung halten müssen und keinerlei Sonderrechte haben. Dem Auftraggeber ist weiterhin bekannt, dass die Detektive die Anweisung haben, eine PKW-Beobachtung abzubrechen, wenn die weitere Beobachtung eine grobe Verletzung der STVO notwendig machen würde. Der Auftraggeber erkennt auch die Zweckmäßigkeit an, eine Beobachtung abzubrechen, um ein Auffallen oder gar Erkannt werden zu vermeiden.

Entstehen der DMP Detektei bei der Durchführung des Auftrages auftragsbezogene Nebenkosten z.B. Kosten für Hotelübernachtungen der jeweils zur Verfügung stehenden mittleren Preiskategorie, Gebühren bei Ämtern / Behörden, Kosten für Restaurantbesuche o.ä. im Observationsverlauf, Kosten für die Nutzung von öffentl. Verkehrsmitteln, Parkgebühren, Flugkosten usw., so werden diese Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Kosten zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu tragen.

Werden die eingesetzten Detektive infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch persönliche Anhörung oder zusätzliche schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, z.B. Anfertigung zusätzlicher Versicherungen an Eides Statt o.ä., so ist der Auftraggeber verpflichtet diesen Zeitaufwand und die Auslagen nach den Konditionen des Vertrages zu vergüten. Bereits durch das Gericht gezahlte Entschädigungen werden voll angerechnet.

Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, willigt er mit Auftragserteilung der Speicherung dieser ein. Die DMP Detektei verwendet diese nur zur Beantwortung des erteilten Auftrages, zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages und für die technische Administration. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Auftraggeber zuvor eingewilligt hat. Der Auftraggeber hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung widerruft oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle durch die Auftragsabwicklung entstandenen Unterlagen wie z. B. Berichte, Bild- und Videomaterial, Aufzeichnungen etc. 3 Monate nach Rechnungslegung unwiderruflich gelöscht / vernichtet werden, sofern nicht anders vereinbart oder seitens des Augftraggeber diesem schriftlich widersprochen wird. Es werden aus gesetzlichen Pflichten und steuerlichen Gründen nur die buchhalterisch relevanten Daten wie z. B. Rechnung und Unterlagen aufbewahrt.

Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden, besteht zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber Einigkeit darüber, dass die im Auftrag genannte Anschrift ohne besondere Versendungsform mit Absenderangabe von der Detektei als Zustellanschrift zum Auftraggeber verwendet werden darf.

Der Auftraggeber willigt mit Unterzeichnung des Auftrags in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMP Detektei ein und bestätigt die Kenntnisnahme dieser.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

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